Das Bildungsministerium erweitert den Anspruch auf Betreuung, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil in der medizinisch- pflegerischen Versorgung tätig ist.
Bei akutem Bedarf der Eltern aus systemrelevanten Bereichen, beispielsweise weil sie ihren Urlaub nicht antreten können, da sie an ihrer Arbeitsstelle gebraucht werden, bieten wir ab nächster Woche bis zum Ende der Osterferien eine Notbetreuung an.
Das Ministerium hat gestern mitgeteilt, dass es aus aktuellem Anlass ab Montag, den 16. März 2020 bis zum Ende der Osterferien zur Schließung der Schulen kommt.