Aktuell!!!

Aktuell!!!

Das Bildungsministerium erweitert den Anspruch auf Betreuung, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil in der medizinisch- pflegerischen Versorgung tätig ist.

Dieses gilt entsprechend auch für Alleinerziehende.

Achtung: Eltern müssen Ihren Bedarf für die Betreuung ihrer Kinder in den Osterferien bis zum 25.03.2020 melden. Die Bescheinigung des Arbeitgebers ist bei Inanspruchnahme der Notbetreuung vorzulegen.

Die Betreuungszeit besteht grundsätzlich von 8 Uhr bis 13 Uhr.

Wenn Sie uns telefonisch 04354/376 in der Schule nicht erreichen, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter, er wird täglich abgehört oder schreiben Sie uns eine Mail an

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Uns stehen nur wenige Kolleginnen/Kollegen zur Verfügung, die nicht in die Risikogruppe fallen oder selbst Kinder unter 14 Jahren betreuen. Wir bemühen uns daher um eine Kooperation mit einer Nachbarschule.

Schauen Sie, wenn Sie betroffen, sind regelmäßig auf unsre Homepage!

Bleiben Sie gesund!


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